EEG · 9 Min. · Stand: Juli 2026
EEG-Vergütung 2026 bis 1.000 kWp: Teileinspeisung oder Volleinspeisung?
Vergütungsbänder, anteiliger Mischsatz und die Wahl zwischen Teil- und Volleinspeisung: die EEG-Erlöslogik für gewerbliche PV-Anlagen bis 1.000 kWp – mit den Sätzen für H1 2026.
- Die EEG-Vergütung wird bandweise anteilig gemischt – eine 250-kWp-Anlage bekommt keinen einheitlichen Satz.
- Volleinspeisung erhält höhere Sätze, verzichtet dafür aber auf vermiedene Strombezugskosten.
- Über 100 kWp gilt die geförderte Direktvermarktung mit anzulegendem Wert statt fester Auszahlung.
- Die Sätze gelten je Inbetriebnahme-Halbjahr; die Tabelle zeigt den Stand für Inbetriebnahmen im H1 2026.
Zwei Einspeisemodelle im Überblick
Das EEG kennt für Gebäudeanlagen zwei Vergütungsmodelle: Bei der Teileinspeisung wird Solarstrom zuerst vor Ort verbraucht und nur der Überschuss eingespeist. Bei der Volleinspeisung geht die gesamte Erzeugung ins Netz – gegen höhere Vergütungssätze.
Für Gewerbeprojekte ist die Wahl selten Geschmackssache, sondern folgt aus dem Lastprofil des Standorts: Wo tagsüber nennenswert verbraucht wird, schlägt der vermiedene Strombezug fast immer den höheren Volleinspeisesatz.
Vergütungsbänder und anteiliger Mischsatz
Die Vergütung ist nach Anlagengröße gestaffelt – und zwar anteilig: Die ersten 10 kWp einer Anlage werden mit dem Satz des ersten Bandes vergütet, der Anteil bis 40 kWp mit dem zweiten, und so weiter. Eine 250-kWp-Anlage erhält also einen gewichteten Mischsatz über alle Bänder.
Beispiel Teileinspeisung in der Direktvermarktung (H1 2026): 10 kWp × 8,18 ct + 30 kWp × 7,13 ct + 210 kWp × 5,90 ct ergeben für 250 kWp einen Mischsatz von rund 6,14 ct/kWh. Genau diese Gewichtung rechnet der Solarrechner automatisch.
Die folgende Tabelle zeigt die Sätze für Inbetriebnahmen vom 01.02. bis 31.07.2026 (Quelle: Bundesnetzagentur). Bis 100 kWp gibt es wahlweise die feste Einspeisevergütung; ab 100 kWp gilt der anzulegende Wert der geförderten Direktvermarktung.
| Band (Anlagenteil) | Feste Vergütung Teileinspeisung | Feste Vergütung Volleinspeisung | Anzulegender Wert (DV) Teileinspeisung | Anzulegender Wert (DV) Volleinspeisung |
|---|---|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh | 8,18 ct/kWh | 12,74 ct/kWh |
| bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh | 7,13 ct/kWh | 10,75 ct/kWh |
| bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh | 5,90 ct/kWh | 10,75 ct/kWh |
| bis 400 kWp | – | – | 5,90 ct/kWh | 8,94 ct/kWh |
| bis 1.000 kWp | – | – | 5,90 ct/kWh | 7,70 ct/kWh |
Bis 100 kWp Wahlrecht, darüber Direktvermarktung
Anlagen bis 100 kWp können zwischen fester Einspeisevergütung und Direktvermarktung wählen; der anzulegende Wert der Direktvermarktung liegt 0,4 ct/kWh über dem festen Satz, dafür trägt der Betreiber die Vermarktungskosten.
Über 100 kWp ist die geförderte Direktvermarktung der Regelfall: Der Direktvermarkter verkauft den Strom an der Börse, der Netzbetreiber zahlt die Marktprämie als Differenz zwischen anzulegendem Wert und monatlichem Solarmarktwert. Details erklärt der Beitrag zu Marktprämie und Solarmarktwert.
Wann Volleinspeisung trägt
Volleinspeisung lohnt sich vor allem dort, wo am Standort kaum verbraucht wird: unvermietete Hallen, Außenlager, reine Dachverpachtungen. Die höheren Sätze gleichen dann den fehlenden Eigenverbrauchsvorteil teilweise aus.
Wichtig für die Planung: Der Einspeisemodus wird je Kalenderjahr gewählt und muss dem Netzbetreiber vor Jahresbeginn gemeldet werden. Ein späterer Wechsel – etwa nach Neuvermietung mit Tageslast – bleibt damit möglich.
Wann Teileinspeisung trägt
Sobald relevante Tageslast existiert, ist die Teileinspeisung fast immer überlegen: Der vermiedene Arbeitspreis des Strombezugs liegt typischerweise deutlich über jedem Einspeisesatz, und der Überschuss wird trotzdem vergütet.
Die Eigenverbrauchsquote bestimmt dann die Wirtschaftlichkeit stärker als der Vergütungssatz – weshalb Lastprofil und Anlagendimensionierung wichtiger sind als die letzte Nachkommastelle der Tabelle.
Degression und Stichtage
Die Fördersätze werden regelmäßig angepasst, aktuell im Halbjahresrhythmus. Maßgeblich ist das Inbetriebnahmedatum: Es fixiert den Satz für die gesamte Förderdauer von 20 Jahren.
Für die Vorprüfung heißt das: Mit den Sätzen des geplanten Inbetriebnahme-Halbjahres rechnen und den Stand ausweisen. Die im Solarpaket I beschlossene Satz-Erhöhung für Anlagen ab 40 kWp stand zum Redaktionsstand (H1 2026) beihilferechtlich noch aus.
Entscheidungslogik für die Vorprüfung
Beide Modi gehören mit identischen Annahmen auf dasselbe Dach gerechnet: gleiche Anlagengröße, gleiches Lastprofil, gleiche Kosten. Erst der direkte Vergleich von Kapitalwert und IRR zeigt, welcher Modus trägt – und ob eine kleinere, eigenverbrauchsoptimierte Variante beide schlägt.
Oberhalb von 1.000 kWp wechselt die Förderlogik ins Ausschreibungssegment; der BNetzA-Höchstwert von 10,00 ct/kWh für Gebotstermine 2026 taugt dort nur als grobe Orientierung, nicht als Planungswert.
Teil- und Volleinspeisung als Varianten rechnen
Der Rechner wendet die Vergütungsbänder automatisch auf Ihre Anlagengröße an und stellt Teileinspeisung, Volleinspeisung und Speicheroptionen mit identischen Annahmen nebeneinander.
Rechner öffnenHäufige Fragen
Kann ich jährlich zwischen Voll- und Teileinspeisung wechseln?
Ja. Der Einspeisemodus gilt je Kalenderjahr und muss dem Netzbetreiber vor Beginn des Jahres gemeldet werden. Das erlaubt, auf veränderte Nutzung – etwa neue Mieter mit Tageslast – zu reagieren.
Bekommt eine 250-kWp-Anlage einen einheitlichen Vergütungssatz?
Nein. Die Vergütung wird bandweise gewichtet: Die ersten 10 kWp erhalten den Satz des ersten Bandes, die Anteile bis 40 und bis 100 kWp die jeweiligen Bandsätze, der Rest den Satz des höchsten erreichten Bandes. Daraus ergibt sich ein Mischsatz.
Was gilt oberhalb von 1.000 kWp?
Dachanlagen über 1.000 kWp fallen in das Ausschreibungssegment der Bundesnetzagentur. Der Fördersatz ergibt sich dann aus dem Gebot, begrenzt durch den jeweiligen Höchstwert – für 2026 liegt er bei 10,00 ct/kWh.
Sind die Sätze über 20 Jahre fest?
Der anzulegende Wert bzw. die feste Vergütung wird durch das Inbetriebnahmedatum fixiert und gilt für die 20-jährige Förderdauer. Marktseitige Größen wie der Solarmarktwert schwanken dagegen monatlich – relevant für die Direktvermarktung.
Quellen und Stand
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026. Die Angaben dienen der belastbaren Vorprüfung und sind keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
