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Direktvermarktung · 8 Min. · Stand: Juli 2026

Marktprämie und Solarmarktwert: die Erlösformel der geförderten Direktvermarktung

Anzulegender Wert, monatlicher Solarmarktwert und gleitende Marktprämie: wie die Erlöse einer direktvermarkteten PV-Anlage tatsächlich zustande kommen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die gleitende Marktprämie ist die Differenz aus anzulegendem Wert und monatlichem Solarmarktwert.
  • Der Solarmarktwert wird monatlich auf netztransparenz.de veröffentlicht und liegt strukturell unter dem Durchschnittspreis.
  • In Summe erlöst die geförderte Direktvermarktung näherungsweise den anzulegenden Wert abzüglich Vermarktungskosten.
  • In Stunden mit negativen Preisen entfällt die Prämie für betroffene Anlagen (§ 51 EEG).

Der anzulegende Wert als Anker

Der anzulegende Wert ist die gesetzlich bestimmte Referenzgröße je Anlage – festgelegt durch Größenklasse, Einspeisemodus und Inbetriebnahme-Halbjahr. Er ist nicht der Auszahlungsbetrag, sondern der Anker, um den herum sich die Erlöse der geförderten Direktvermarktung bewegen.

Ausgezahlt werden zwei Komponenten: der Markterlös vom Direktvermarkter und die Marktprämie vom Netzbetreiber. Zusammen ergeben sie im Monatsmittel näherungsweise den anzulegenden Wert.

Solarmarktwert und Referenzmarktwert

Der Solarmarktwert ist der mengengewichtete Durchschnittserlös aller Solaranlagen am Spotmarkt eines Monats – berechnet von den Übertragungsnetzbetreibern und veröffentlicht auf netztransparenz.de. Er bildet ab, was Solarstrom im Marktdurchschnitt tatsächlich erlöst hat.

Für die Prämienberechnung dient er als energieträgerspezifischer Referenzmarktwert: Nicht der individuelle Vermarktungserfolg der einzelnen Anlage zählt, sondern der Solar-Durchschnitt. Wer besser vermarktet als der Durchschnitt, behält die Differenz; wer schlechter abschneidet, trägt sie.

Gleitende Marktprämie: die Formel

Die Marktprämie eines Monats ist die Differenz aus anzulegendem Wert und Solarmarktwert: Fällt der Marktwert, steigt die Prämie – und umgekehrt. Deshalb „gleitend“: Die Förderung gleicht Marktschwankungen im Monatsrhythmus aus.

Liegt der Solarmarktwert in einem Monat über dem anzulegenden Wert, ist die Prämie null – sie wird nicht negativ. Die Mehrerlöse aus starken Marktmonaten verbleiben beim Betreiber.

Warum der Solarmarktwert unter dem Durchschnittspreis liegt

Alle Solaranlagen speisen gleichzeitig ein – mittags, bei hoher Erzeugung. Genau dann drückt das Angebot den Spotpreis. Dieser Gleichzeitigkeitseffekt (oft „Kannibalisierung“ genannt) führt dazu, dass Solarstrom im Schnitt weniger erlöst als der Base-Durchschnittspreis.

Mit wachsendem PV-Zubau hat sich dieser Abstand tendenziell vergrößert (Stand 2026). Für die Projektrechnung ist das weniger dramatisch, als es klingt: Die gleitende Prämie fängt den Effekt innerhalb der Förderlogik auf – relevant wird er vor allem nach Ende des Förderzeitraums und in Negativpreisstunden.

Was beim Betreiber ankommt

Ein fiktives Monatsbeispiel zeigt das Zusammenspiel der Komponenten. Die konkreten Werte schwanken monatlich – die Struktur bleibt gleich.

Der effektive Erlös liegt damit nahe am anzulegenden Wert, gemindert um die Vermarktungskosten. Diese Näherung trägt, solange keine Negativpreisstunden ins Gewicht fallen.

KomponenteWert (fiktives Beispiel)Quelle
Anzulegender Wert7,0 ct/kWhEEG / BNetzA, je Inbetriebnahme
Solarmarktwert des Monats4,5 ct/kWhnetztransparenz.de
Gleitende Marktprämie2,5 ct/kWhNetzbetreiber
Direktvermarktungskosten− 0,3 ct/kWhVertrag mit Direktvermarkter
Effektiver Erlös≈ 6,7 ct/kWhSumme

Bedeutung für die Wirtschaftlichkeitsrechnung

Für die Vorprüfung genügt in der Regel die Näherung „anzulegender Wert minus Vermarktungskosten“ – genau so rechnet der Solarrechner mit dem BNetzA-Referenzwert. Wichtig ist, die beiden Abweichungsquellen als Szenario zu prüfen: Negativpreisstunden nach § 51 EEG und die Entwicklung des Solarmarktwerts nach Ende der Förderung.

Je höher der Eigenverbrauchsanteil, desto kleiner der direktvermarktete Überschuss – und desto unempfindlicher wird das Projekt gegen beide Effekte. Die Sensitivität lohnt sich als fester Bestandteil des Variantenvergleichs.

Erlösrisiko der Direktvermarktung prüfen

Der Rechner setzt für Anlagen ab 100 kWp die Marktprämien-Logik mit dem BNetzA-Referenzwert an und zeigt, wie stark Ihr Projekt an Solarmarktwert und Negativstunden hängt – und wie Eigenverbrauch das Risiko dämpft.

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Häufige Fragen

Wo finde ich den aktuellen Solarmarktwert?

Auf netztransparenz.de in der Marktwertübersicht der Übertragungsnetzbetreiber. Der Wert wird monatlich rückwirkend veröffentlicht; SMARD liefert ergänzend die zugrunde liegenden Spotmarktdaten.

Was passiert, wenn der Marktwert über dem anzulegenden Wert liegt?

Dann ist die Marktprämie null, wird aber nicht negativ. Der Betreiber behält die Markterlöse – starke Marktmonate wirken damit als Zusatzchance, nicht als Risiko für die Förderlogik.

Ist die Marktprämie garantiert?

Die Berechnungslogik ist für die 20-jährige Förderdauer gesetzlich fixiert, die Höhe schwankt monatlich mit dem Solarmarktwert. Ausnahme sind Stunden mit negativen Preisen, in denen der anzulegende Wert für betroffene Anlagen auf null sinkt (§ 51 EEG).

Wie hängen negative Strompreise mit der Marktprämie zusammen?

In Stunden mit negativen Spotpreisen entfällt für betroffene Anlagen die Prämie, teils auch der Markterlös. § 51a EEG verlängert dafür den Förderzeitraum um die verlorenen Zeiten. Beides lässt sich im Rechner als Szenario abbilden.

Quellen und Stand

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026. Die Angaben dienen der belastbaren Vorprüfung und sind keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

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